Infos und Tipps zur Wohnungsbewerbung, 1. Teil
Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und weitere Nachweise, ordentlich in eine ansprechende Mappe einsortiert:
Was nach einer klassischen Bewerbung bei der Jobsuche klingt, ist immer häufiger auch im Zusammenhang mit der Wohnungssuche anzutreffen.
Wer eine schöne Wohnung in guter Lage gefunden hat, die zudem auch noch bezahlbar ist, kann sich sehr glücklich schätzen. Denn vor allem in größeren Städten und beliebten Wohngegenden werden solche Wohnungen immer mehr zur Mangelware.
Und wenn dann eine Wohnung neu vermietet werden soll, ist die Nachfrage oft riesig. Vor diesem Hintergrund ist in den vergangenen Jahren eine neue Form der Bewerbung aufgetaucht: die Wohnungsbewerbung. Gleichzeitig scheint sich die Bewerbung um eine Wohnung immer mehr zur üblichen Praxis zu entwickeln.
Ähnlich wie bei der Jobsuche werden auch Mietinteressanten zunehmend dazu aufgefordert, eine Bewerbungsmappe einzureichen. Und selbst wenn der Vermieter um keine Bewerbung bittet, kann sich der Mietinteressent dadurch mitunter einen Vorteil verschaffen.
Nur: Wie wird eine Bewerbung für eine Wohnung geschrieben? Was gehört in die Mappe? Und wann wird die Bewerbung übergeben?
In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps zur Wohnungsbewerbung zusammengetragen und erklären, wie der Mieter mit seiner Bewerbung beim Vermieter punkten kann:
Inhalt
Wohnungsbewerbung: Was soll das Ganze überhaupt?
Bei Wohnungsanzeigen passiert mitunter das Gleiche wie bei Stellenangeboten. Vor allem in größeren Städten ist es keine Seltenheit, dass sich hundert Interessenten und mehr melden, wenn eine Wohnung inseriert wurde. Möchte der Vermieter weder unzählige Wohnungsbesichtigungen durchführen noch die Wohnungsbesichtigung zu einer Massenveranstaltung ausufern lassen, bleibt ihm nichts anderes übrig, als eine Vorauswahl zu treffen.
Eine schriftliche Bewerbung erweist sich dabei als ideales Hilfsmittel. Denn die Angaben und Unterlagen ermöglichen dem Vermieter, sich einen ersten Überblick zu verschaffen und zu entscheiden, welche Interessenten überhaupt in Frage kommen.
Schließlich ist es nur verständlich, dass der Vermieter einen Mieter finden möchte, der die Wohnung in Schuss hält und die Miete pünktlich zahlt. Außerdem soll in einem Mehrparteienhaus eine friedliche Nachbarschaft bestehen. Die Bewerbungsunterlagen liefern Anhaltspunkte dafür, ob diese Anforderungen erfüllt werden könnten.
Auf der anderen Seite ist es natürlich nachvollziehbar, wenn ein Mietinteressent zögerlich ist. Er möchte zwar eine Wohnung mieten. Doch der Vermieter ist ein Fremder. Gegenüber einer wildfremden Person das Einkommen, die Vermögensverhältnisse und andere sehr persönliche Daten und vertrauliche Angaben offenzulegen, löst mitunter ein ungutes Gefühl aus.
Zumal der Bewerber nicht weiß, ob er die Wohnung am Ende bekommt. Tatsächlich wird dem Bewerber aber oft nichts anderes übrig bleiben, als über seinen Schatten zu springen. Denn wenn der Vermieter nicht einschätzen kann, ob er einen verlässlichen Mieter vor sich hat, wird er sich für einen anderen Bewerber entscheiden.
Warum kann eine Wohnungsbewerbung Pluspunkte einbringen?
In einer Kleinstadt und auf dem Land ist die Konkurrenz längst nicht so groß. Trotzdem wird es auch hier meist mehrere Interessenten für eine Mietwohnung geben. Bei wenigen Interessanten wird eine Bewerbung eher selten notwendig sein. Doch gerade dann kann eine Wohnungsbewerbung echte Pluspunkte einbringen.
Denn wenn der Bewerber dem Vermieter von sich aus alle wichtigen Infos bereitstellt, wird der Vermieter angenehm überrascht sein. Außerdem stellt der Bewerber mit seiner Bewerbung unter Beweis, dass er tatsächlich großes Interesse an der Wohnung hat. Der Vermieter wird daraus schlussfolgern, dass er die Wohnung als Mieter pfleglich behandeln wird.
Schließlich wollte er sie ja unbedingt haben. Und wenn sich der Mietinteressent schon die Mühe macht, sorgfältig und gewissenhaft eine Mappe zusammenzustellen, wird er die gleiche Gewissenhaftigkeit auch bei den Mietzahlungen an den Tag legen. Bei solchen klaren Argumenten für diesen Interessenten sinkt das Risiko, dass ihm ein anderer Bewerber die Wohnung doch noch wegschnappt.
Was gehört in eine Wohnungsbewerbung?
Bestimmte Normen oder verbindliche Vorgaben gibt es bei der Wohnungsbewerbung nicht. Ein Grund hierfür ist, dass die Auskünfte gegenüber dem Vermieter freiwillig sind. Der Vermieter interessiert sich zwar verständlicherweise dafür, wer die Person oder Familie ist, der er seine Wohnung überlässt. Aus diesem Grund wird er den Mietinteressent meist ein Formular ausfüllen lassen.
Dieses Formular nennt sich Selbstauskunft und fragt verschiedenste Daten ab. Ob und was der Interessent von sich preisgibt, bleibt zwar seiner Entscheidung überlassen. Er kann dem Vermieter alle Fragen beantworten und alle gewünschten Informationen liefern, muss es aber nicht.
Nur liegt die Entscheidung darüber, wer die Wohnung bekommt, eben auch alleine beim Vermieter. Und wenn sich der Mietinteressent in Schweigen hüllt, wird der Vermieter oft einem auskunftsfreudigeren Bewerber den Vorzug geben. Deshalb fährt der Bewerber letztlich besser, wenn er von Anfang an mit offenen Karten spielt. Und was heißt das jetzt für die Wohnungsbewerbung? Der Bewerber sollte eine Mappe mit folgenden Unterlagen zusammenstellen:
- Anschreiben
- Einkommensnachweise
- Schufa-Auskunft
- Kopie des Personalausweises
- Bescheinigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen
Ein Lebenslauf mit Foto ist nicht notwendig. Ausführliche Infos und Tipps zu den Unterlagen und auch ein Musterbeispiel für das Anschreiben gibt es im 2. Teil dieses Ratgebers.
Wann wird die Bewerbung übergeben?
Hat der Bewerber alle Unterlagen zusammen, sortiert er sie am besten in eine Mappe ein. Wie bei jeder Bewerbung sollte er dabei auch bei einer Wohnungsbewerbung darauf achten, dass die Unterlagen ordentlich aussehen und die Kopien gut lesbar sind. Flecken, Knicke, Eselsohren, unleserliche Ausdrucke oder eine abgegriffene Mappe hinterlassen keinen guten Eindruck. Und der Vermieter könnte annehmen, dass es in der Wohnung ähnlich schmuddelig zugehen wird.
Wann der Vermieter die Bewerbung bekommt, ist verschieden. Mitunter muss der Mietinteressent seine Bewerbung schon im Vorfeld einreichen. Ein entsprechender Hinweis findet sich dann in der Wohnungsanzeige.
Anhand der Bewerbung entscheidet der Vermieter in diesem Fall, ob er den Bewerber in die engere Wahl nimmt und zu einer Wohnungsbesichtigung einlädt. Bei größeren Wohnungsgesellschaften ist es ebenfalls üblich, dass Mietinteressenten eine Bewerbung hinterlegen. Gleiches gilt, wenn sich ein Makler um die Wohnungssuche kümmert.
Ansonsten nimmt der Mietinteressent seine Bewerbungsmappe zum Besichtigungstermin mit. Gefällt ihm die Wohnung, kann er dem Vermieter die Mappe im Verlauf der Besichtigung oder gegen Ende des Gesprächs, kurz vor der Verabschiedung in die Hand drücken. Ist der Mietinteressent von der Wohnung nicht überzeugt, nimmt er seine Mappe einfach wieder mit.
Ein Tipp noch:
Wenn der Bewerber bestimmte Auskünfte und Dokumente anfordern muss, kann es etwas dauern, bis die Unterlagen da sind. Doch bei der Wohnungssuche ist mitunter Schnelligkeit gefragt. Deshalb sollte sich der Mietinteressent rechtzeitig um die Unterlagen kümmern. Dadurch hat er seine Bewerbung zusammen, wenn die heiße Phase der Suche nach einem neuen Zuhause beginnt.
Mehr Anleitungen, Ratgeber und Tipps:
- Erste eigene Wohnung: die wichtigsten Tipps im Überblick, Teil 2
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- Wer zahlt den Schaden nach einem Wohnungseinbruch?
- Wissenswerte Infos zur mietrechtlichen Abmahnung, 2. Teil
- Wissenswerte Infos zur mietrechtlichen Abmahnung, 1. Teil
- Übersicht: Wichtige Begriffe rund um die Miete
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Thema: Infos und Tipps zur Wohnungsbewerbung, 1. Teil
Übersicht:
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