Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels
Für viele Hausbesitzer und Wohnungseigentümer steht in diesem Jahr eine größere Investition an. Eine bundesweite Vorgabe, die seit dem 1. Januar 2015 gilt, verpflichtet sie nämlich dazu, ihren bisherigen Heizkessel auszutauschen. Betroffen von der Austauschpflicht sind Standardheizkessel für Öl und Gas, die mittlerweile 30 Jahre oder mehr auf dem Buckel haben.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen und somit Geräte, die trotz ihres Alters auch weiterhin betrieben werden dürfen. Doch wer kommt denn nun um einen Austausch nicht herum? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Und lohnt sich der Austausch überhaupt?
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur
Austauschpflicht des Heizkessels in der Übersicht:
Inhalt
Wer ist von der Austauschpflicht des Heizkessels betroffen?
Die Austauschpflicht gilt grundsätzlich für alle Konstanttemperaturkessel, die über 30 Jahre als sind. Seit dem 1. Januar 2015 müssen somit alle die Geräte ausgetauscht werden, die seit 1985 oder noch länger betrieben werden. Im nächsten Jahr sind dann die Heizkessel an der Reihe, die vor 1986 eingebaut worden sind. Maßgeblich dabei ist übrigens, welches Baujahr der Wärmetauscher hat.
Wer sich nicht sicher ist, wann sein Heizkessel installiert wurde, kann in der Bedienungsanleitung der Anlage oder im Protokoll des Schornsteinfegers nachschauen. Dort sollten sich die entsprechenden Angaben finden lassen. Wer sich jetzt ein Eigenheim kauft, in dem ein austauschpflichtiger Heizkessel steht, hat zwei Jahre lang Zeit, um den Kessel auszuwechseln. Ist in einem Haus oder einer Wohnung ein Heizkessel vorhanden, der unter die Austauschpflicht fällt, prüft der zuständige Bezirksschornsteinfeger, ob der Eigentümer seiner Pflicht nachkommt.
Allerdings müssen nicht alle Heizungen, die älter sind als 30 Jahre, ersetzt werden. Steht der Heizkessel in einem Ein- oder Zweifamilienhaus und bewohnt der Eigentümer dieses Haus seit dem 1. Februar 2002 selbst, darf die Heizung in Betrieb bleiben. Auch bei Brennwert- und Niedertemperaturkesseln spielt das Alter keine Rolle. Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern, die eine Nennleistung von über 400 Kilowatt haben, dürfen ebenfalls in Betrieb bleiben.
Welche Kosten sollte der Haus- oder Wohnungsbesitzer einplanen?
Wie hoch die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage ausfallen, hängt vom Gerät und den notwendigen Bauarbeiten ab. Ein Gas-Brennwertkessel, der für ein Zweifamilienhaus ausreicht, ist ab rund 5.000 Euro zu haben. Ein Brennwertkessel für eine Ölheizung kostet etwas mehr. Zu den reinen Anschaffungskosten für das Gerät kommen noch die Kosten für die Montage und ggf. für eine notwendige Umrüstung des Kamins dazu. Da die Preise hier recht unterschiedlich ausfallen können, sollte sich der Haus- oder Wohnungsbesitzer Angebote von mehreren Heizungsbaufirmen erstellen lassen, bevor er den Auftrag erteilt.
Keine gute Idee ist es, den Einbau selbst vorzunehmen. Zum einen könnte sich eine fehlerhafte Montage nachteilig auf die Effizienz der Anlage auswirken. Im Ergebnis würde die Heizung dann mehr Energie verbrauchen oder erst gar nicht richtig funktionieren.
Zum anderen müssen im Zusammenhang mit einer Heizungsanlage viele verschiedene Vorschriften eingehalten werden, die ein Laie kaum alle kennen kann. Ist der Heizkessel falsch eingebaut, wird ihn der Schornsteinfeger außerdem nicht abnehmen.
Wie sinnvoll ist der Austausch des alten Heizkessels?
Bei einem modernen Brennwertkessel sinkt der Brennstoffbedarf um zehn bis 25 Prozent. Dies liegt daran, dass aktuelle Anlagen nicht nur effizienter arbeiten, sondern auch die Abgase noch nutzen, um daraus Wärme zu gewinnen. Hinzu kommt, dass die eingebaute Heizungspumpe deutlich weniger Strom benötigt als ihr in die Jahre gekommener Vorgänger.
Vergleichen mit einer Heizungspumpe aus den 1980er-Jahren sinkt der Stromverbrauch bei einer modernen Heizungspumpe um bis zu 90 Prozent. Auch das Klima wird durch eine neue Heizungsanlage weniger belastet. Die Heizkosten fallen durch den Austausch des Heizkessels insgesamt also um einiges niedriger aus.
Auf der anderen Seite schlägt die Heizungserneuerung aber auch mit mehreren tausend Euro zu Buche. Der Haus- oder Wohnungseigentümer sollte sich deshalb im Vorfeld erkundigen, ob er nicht einen Zuschuss erhalten oder von einem Förderprogramm profitieren kann.
Reicht der Austausch des Heizkessels oder fallen noch andere Maßnahmen an?
Das Allerwichtigste beim Austausch des Heizkessels ist, dass es sich um ein geeignetes Gerät handelt. Dies ist der Fall, wenn die Leistung des Heizkessels dem Heizbedarf gerecht wird. Zudem sollte der Verbrauch möglichst gering ausfallen. Aus diesem Grund sind Brennwertkessel die bessere Wahl als Heizwertkessel, denn selbst moderne Heizwertkessel auf aktuellem technischem Stand haben einen höheren Verbrauch. Ab September 2015 müssen auch Heizungen mit einem Effizienzlabel, wie es beispielsweise bei Elektrogeräten üblich ist, ausgestattet sein.
Die jeweiligen Klassen werden mit den Buchstaben A++ bis G angegeben. Dem Laien wird das Effizienzlabel aber vermutlich nicht wirklich weiterhelfen, denn wie effizient das Gerät im Betrieb tatsächlich ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem das Gesamtpaket aus allen Einzelkomponenten und die Einbausituation.
Insofern sollte sich der Haus- oder Wohnungseigentümer fachkundig beraten lassen, entweder von einem Heizungsbauer oder von einer unabhängigen Energieberatungsstelle. Ob neben dem Austausch des Heizungskessels noch andere Maßnahmen notwendig sind, hängt von der Einbausituation und den örtlichen Gegenebenheiten ab.
Grundsätzlich sollte die Wärmeverteilung überprüft werden. Bei Bedarf können sich ein hydraulischer Abgleich und eine Dämmung der Heizungsrohre auszahlen. Lohnenswert kann es auch sein, die Heizungsanlage um Solarkollektoren zu erweitern. Auch hier bietet sich aber im Vorfeld eine fachkundige Beratung an.
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Thema: Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels
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