Muss die Mietkaution verzinst werden?
Ein Umzug geht mit etlichen Kosten einher. So zum Beispiel, wenn eine Umzugsfirma den Transport der Einrichtungsgegenstände übernimmt oder wenn für die neue Wohnung neue Möbel oder eine neue Küche benötigt werden. Ein weiterer hoher Kostenpunkt ist die Mietkaution. Doch wie sieht es eigentlich mit den Zinsen dafür aus? Muss die Mietkaution verzinst werden? Und wenn ja, wer bekommt die Zinsen? Wir klären auf!
Inhalt
Wichtige Fakten rund um die Mietkaution
Beim Bezug einer Mietwohnung legt der Vermieter in aller Regel im Mietvertrag eine Mietkaution fest.
Für diese Mietkaution gilt grundsätzlich:
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Der Vermieter kann eine Mietkaution vom Mieter verlangen. Verpflichtet dazu ist er aber nicht.
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Die Mietkaution dient dem Vermieter als finanzielle Absicherung. Sollte der Mieter während der Mietzeit Schäden in der Wohnung verursachen, kann der Vermieter die Kaution verwenden, um die Schäden beheben zu lassen.
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Die Höhe der Mietkaution ist auf maximal drei Netto-Kaltmieten begrenzt.
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Der Mieter muss die Kaution nicht auf einmal bezahlen. Stattdessen kann er sie auch aufgeteilt auf drei gleich hohe Raten entrichten. Die erste Rate wird dann direkt mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden anderen Raten bezahlt der Mieter zusammen mit den beiden darauffolgenden Monatsmieten.
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Endet das Mietverhältnis und gibt es an der Wohnung nichts zu beanstanden, bekommt der Mieter seine Kaution wieder zurück.
Die Verzinsung der Mietkaution
Der Vermieter muss die Mietkaution auf einem separaten Konto anlegen. Diese Pflicht ist in § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gesetzlich geregelt. Geführt wird das Kautionskonto bei einer Bank. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. So kann der Vermieter die Kaution entweder als Sparanlage auf einem Sparbuch oder auf ein Festgeldkonto einzahlen.
Die Zinsen, die das Mietkautionskonto abwirft, müssen von allen anderen Ein- und Ausgängen und insbesondere vom Privatvermögen des Vermieters getrennt sein.
Die Höhe des Zinssatzes für die Sparanlage und damit auch für die Mietkaution legt die Bank fest, bei der das Konto geführt wird. Weil sich der Zinssatz, den eine Bank gewährt, am aktuellen Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) orientiert, kann die Mietkaution mal besser und mal schlechter verzinst sein.
Endet das Mietverhältnis, muss der Vermieter die hinterlegte Kaution inklusive Zinsen an den Mieter erstatten, wenn bei der Wohnungsübergabe alles in Ordnung war. Allerdings muss die Rückzahlung nicht sofort erfolgen. Vielmehr kann sich der Vermieter mit der Erstattung der Kaution bis zu sechs Monate Zeit lassen.
Der Anspruch auf die Zinsen für die Mietkaution
Am Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter Anspruch auf die hinterlegte Kaution, sofern der Vermieter keine berechtigten Ansprüche wegen Schäden an der Mietsache geltend macht.
Dabei gilt:
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Der Vermieter muss die hinterlegte Mietkaution inklusive Zinsen erstatten.
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Die Zinserträge, die sich während der Mietdauer angesammelt haben, gehen komplett an den Mieter.
Die Höhe der Verzinsung legt die kontoführende Bank fest. Dabei ist das Zinsniveau für Sparanlagen schon seit etlichen Jahren niedrig. Deshalb kann es sein, dass die Mietkaution nur eine minimale oder gar keine Rendite erwirtschaftet. Daran trifft den Vermieter aber keine Schuld.
Er ist auch nicht dazu verpflichtet, eine Bank zu suchen, die bei einem Sparbuch oder Festgeldkonto höhere Zinsen bezahlt als andere Banken.
Inzwischen stellen viele Banken für Kautionskonten Gebühren in Rechnung. Diese Kosten muss der Vermieter übernehmen. Es ist nicht zulässig, dass die Kontoführungsgebühren von der Mietkaution abgezogen oder mit den Zinsen verrechnet werden.
Die Mietkaution muss also im Ganzen bleiben und kann um die Zinsen anwachsen, während der Vermieter die Gebühren für das Kautionskonto aus seiner Tasche bezahlen muss.
Die Mietkautionsbürgschaft als Alternative
Eine interessante Alternative zur klassischen Kaution kann eine Mietkautionsbürgschaft sein. Dabei beauftragt der Mieter eine Versicherung damit, eine Bürgschaft beim Vermieter auszustellen. Für diese Bürgschaft zahlt der Mieter einen bestimmten Beitrag an die Versicherung.
Die Höhe des Beitrags hängt von der Höhe der Mietkaution ab und die Beitragszahlung kann entweder monatlich oder einmal pro Jahr erfolgen.
Zieht der Mieter irgendwann aus und sind an der Mietsache Schäden entstanden, setzt sich der Vermieter mit der Versicherung in Verbindung. Die Versicherung zahlt den Schadensbetrag an den Vermieter aus und rechnet die Kosten anschließend mit dem Mieter ab.
Für den Mieter hat eine Mietkautionsbürgschaft den großen Vorteil, dass er nur einen kleinen Beitrag bezahlen muss. Die ansonsten oft hohe Kautionssumme muss er nicht aufbringen und kann das Geld für andere Dinge nutzen.
Auch bei einem späteren Umzug muss der Mieter nicht auf eine schnelle Auszahlung der hinterlegten Kaution hoffen, damit er das Geld zum Beispiel erneut als Kaution hinterlegen oder Möbel davon kaufen kann.
Für den Vermieter ist eine Mietkautionsbürgschaft mit weniger Aufwand verbunden. Denn er muss kein eigenständiges Kautionskonto eröffnen und auch die Gebühren dafür nicht bezahlen.
Ebenso muss er sich nicht um die Erstattung der Kaution samt Zinsen kümmern, wenn der Mieter wieder auszieht. Gleichzeitig hat er durch die Versicherung einen verlässlichen Ansprechpartner, der Schäden an der Mietsache durch die Bürgschaft in Höhe der Kaution ersetzt.
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